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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die
Geschäftsbeziehung zwischen Bösch Tier- und Hausbetreuung
(nachfolgend BTH genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten
verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an BTH.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
Auftragserfüllung
BTH verpflichtet sich, die ihr
übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der
gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur
möglich, wenn der Auftraggeber BTH über alles Notwendige
informiert und entsprechend instruiert. (z.B. was für Futter, wann
und wieviel, bestehen irgendwelche Gefahren etc.)
Preise
Es
werden immer ganze Tage verrechnet.
Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben werden nach Aufwand separat
verrechnet.
Die
vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Annullationskosten
Bei
Annullation eines erteilten Auftrages sind CHF 50.-- als
Umtriebsentschädigung zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen
Aufträge mit einer Dauer bis 4 Tage sind im voraus bar zu
begleichen.
Bei
Neukunden wird eine Vorauszahlung oder Anzahlung bei
Auftragserteilung verlangt.
Alle
übrigen Aufträge werden in Rechnung gestellt und sind zahlbar bei
Erhalt.
Haftung im Schadenfall
BTH haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden,
welche durch BTH bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei
Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung
entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von BTH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Sofern BTH vom Auftraggeber nicht ausreichend
instruiert wurde, lehnt BTH allfällige daraus resultierende
Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Pfäffikon ZH.
Ausgabe 01/2005
Allgemeine
Geschäftsbedingungen im
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